Schnuppermitgliedschaft für 12 Monate

Zunächst gilt für neue aktive Mitglieder eine „Schnuppermitgliedschaft“ für 12 Monate. Dies setzt voraus, dass der/die Antragsteller in den letzten 5 Jahren kein/e Mitglied/er des Vereins waren. Die Schnuppermitgliedschaft beginnt mit Eingang des Aufnahmeantrages. Wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der 12 Monate schriftlich gekündigt wird, geht die Schnuppermitgliedschaft in eine reguläre Mitgliedschaft über. Die anfallenden Mitgliedsbeiträge werden in Halbjahresraten jeweils Anfang Januar und Anfang Juli im Lastschriftverfahren abgebucht.